Flutkatastrophe: Rheinland-Pfalz setzt (Haushalts-)Vergaberecht für betroffene Gebiete aus
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt. Damit sollen öffentliche Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden.
„Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau“, sagte Wirtschaftsministerin Schmitt.
Das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, wird zunächst bis Ende des Jahres 2021 ausgesetzt. Damit müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. So ist es denkbar, dass Angebote formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können und sogar nur ein Unternehmen angesprochen werden kann, sollten es die Umstände – wie aktuell – erfordern.
Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bereit, um Fragen der betroffenen Landkreise und Kommunen zu beantworten, wie Vergabeverfahren rechtssicher und beschleunigt durchgeführt werden können“, sagte Ministerin Schmitt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Quelle: Vergabeblog.de vom 20/07/2021, Nr. 47494
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Umsatzerwartungen der Bauindustrie für 2020 deutlich verschlechtert
Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung von BauInfoConsult vom April 2020 hervorgeht sind die Erwartungen der Bauindustrie gegenüber einer Erhebung vom Februar 2020 im April 2020 deutlich eingetrübt und es ist zu ewarten, daß sich dieser Trend in den folgenden Monaten weiter verschlechtert. Wir geben hier den Originaltext dieser Presemitteilung wieder:
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Landeshauptstadt München läßt künftig nur noch elektronische Angebote zu
Das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München hat in u.a. Schreiben angekündigt, künftig nur noch elektronische Angebote zuzulassen und fordert Bieter an aktuellen Vergabeverfahren auf, nicht mehr zur Submission zu erscheinen. Der Originaltext ist hier abgedruckt:
Corona-PandemieEinreichung schriftlicher Angebote, Teilnahme an Eröffnungsterminen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Bekannt- machung vom 16.03.2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt (Az. D4-2257-3-35; BayMBl. 2020 Nr. 115). Dies wird damit begründet, dass sich die Corona-Pandemie weltweit und auch in Bayern rasch ausbreitet und Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns gefährdet.
Diese Situation gebietet verantwortungsvolles Handeln auch bei der Durchführung derjenigen Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A, in denen das Submissionsbüro neben elektronischen auch schriftliche Angebote zugelassen hat (ob dies der Fall ist, entnehmen Sie für das jeweilige Vergabeverfahren der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe). Infektionsrisiken können bei solchen Verfahren für alle Beteiligten (Bieterinnen und Bieter, Postlauf, Auftraggeber) reduziert werden, wenn Bieterinnen und Bieter von dem Versand und der Einreichung schriftlicher Angebote sowie der Teilnahme an Eröffnungsterminen absehen und Ihre Angebote stattdessen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München einreichen.
Bei einer Änderung der Vergabeunterlagen während der laufenden Angebotsfrist müsste in der eVergabe-Anwendung eine neue elektronische Version der Vergabeunterlagen erzeugt werden. Zu Ihrer Arbeitserleichterung sehen wir daher in bereits veröffentlichten Vergabever-fahren vorerst davon ab, die Vergabeunterlagen dahingehend zu ändern, dass ab sofort keine schriftlichen Angebote mehr zugelassen werden. Wir bitten Sie dennoch, wie folgt vorzugehen:
- Bitte reichen Sie Ihre Angebote bevorzugt elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München und nicht schriftlich ein. Hinweis: Verwenden Sie für die Angebotsabgabe die dafür vorgesehene Funktion des Bietercockpits. Verwenden Sie NICHT die Funktion „Nachrichten“ des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT per E-Mail oder per Fax ein, da das Angebot in diesen Fällen unverschlüsselt bei uns eingeht.
- Bitte sehen Sie nach Möglichkeit davon ab, selbst an Eröffnungsterminen teilzunehmen oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Beauftragte dorthin zu senden. Über das Ergebnis des Eröffnungstermins werden Sie von uns wie bisher unverzüglich und unaufgefordert informiert.
- Wir behalten uns vor, den Zutritt zu Eröffnungsterminen gegebenenfalls kurzfristig zu beschränken (z.B. auf eine Höchstzahl an Bieterinnen und Bietern) oder Eröffnungster-mine zu verlegen, sofern dies zur Vermeidung oder Verringerung von Infektionsrisiken geboten ist.
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- Das Submissionsbüro wird in künftigen Vergabeverfahren bis auf Weiteres nur noch elektronische Angebote zulassen. Für Unternehmen, die bislang schriftliche Angebote abgegeben haben, ist es daher sinnvoll, sich nun mit der eVergabe-Plattform der Landeshauptstadt München vertraut zu machen.
Für diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Recht und Verwaltung
Zentrale Dienste
Submissionsbüro
18.03.2020
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Neue Schwellenwerte der EU-Kommission angekündigt
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission die sogenannten europäischen Schwellenwerte, die dann ab dem 01. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Für 2020 und 2021 wurden diese bereits jetzt angekündigt. Im Dezember 2019 werden sie abschließend veröffentlicht.
Folgende Schwellenwerte kündigt die EU-Kommission an:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro)
- 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit144.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro).
Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, voraussichtlich Dezember 2019, sollen diese ab dem 01. Januar 2020 in Kraft treten.
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Neue Schwellenwerte der EU-Kommission angekündigt.
Einige Vergabestellen haben den "Schuß nicht gehört"
Landauf landab jammern Städte und Gemeinden über zu wenige Bieter bei ihren Ausschreibungen und beklagen die z.T. horreenden Abweichungen der Angebotspreise von den kalkulierten Kosten. Die Ursachen luegen in der Tat überwiegend in der hohen Kapazitätsauslastung der Unternehmen durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen von privater aber besonders auch von öffentlicher Seite.
Was ich allerdings auch immer wieder bei der täglichen Recherche nach Ausschreibungen feststelle ist die Methode vor allem kleinerer Städte und Gemeinden, ihre Vergabeunterlagen nur in Papierform anzubieten und dafür auch noch Gebühren zu verlangen. So ein aktuelles Beispiel der Gemeinde GrabenNeudorf in Baden-Württemberg, welche für Malerarbeiten von geringem Aufwand, nämlich Beschichtungsarbeiten von nur 2775 m² erwartet, daß interessierte Bieter dafür 31 € zahlen werden . Da wird die Zahl der Bieter bei der Submission am 11.4. aber sehr übersichtlich sein, denn wer zahlt heutzutage noch für den Erhalt von Leistungsverzeichnissen, wenn es diese in ca. 80 %aller Fälle kostenlos zum Download gibt und dies bei wesentlich lukrativeren Projekten und bei ohnrehin ausgelasteten Kapazitäten. Zum anderen haben diese Vergabestellen noch nicht kapiert, daß interessierte Bieter heute erst das Leistungsverzeichnis online anschauen um dann zu entscheiden, ob sie überhaupt am Wettbewerb teilnehmen. Denn erst für Leistungsverzeichnisse in Papierform zu bezahlen, um dann festzustellen, daß eine Teilnahme am Wettbewerb nicht erfolgen wird und das LV dann in den Papierkorb wandert, das war einmal in der analogen Steinzeit ! Haben denn diese Vergabestellen noch nicht davon gehört, daß zwischenzeitlich auch in Baden-Württemberg die Regeln der UVgO ( Unterschwellenvergabeverordnung) gelten, welche gebietet die Vergabeunterlagen online und kostrnlos anzubieten. Und auch wenn diese Regeln kommunalen Vergabestellen nur zur Anwendung empfohlen werden, so haben die meisten davon erkannt, daß der kostenlose Download von Vergabeunterlagen den Wettbewerb nur fördert und auch noch erheblichen Verwaltungsaufwand spart. Doch einige haben wohl den "Schuß noch nicht gehört" und wundern sich dann über ausbleibende Angebote !
26.3. 2019 Ulrich Knöll
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