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News zu den Beschaffungsmärkten im Container-Modulbau

 

 

Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln


Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.

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HDB: Wohnungsbau bricht ein, Wirtschafts- und Öffentlicher Bau im Plus


Die steigenden Baukosten und die zunehmende Verunsicherung lassen die Nachfrage nach Wohnungen wie erwartet einbrechen. Das Statistische Bundesamt meldete für Mai einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs1 im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,5 Prozent. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai wird nun ein reales Minus von 5,1 Prozent ausgewiesen. "Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen ist dies eine schlechte Nachricht. Insbesondere, da wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Schließlich belasten neben den hohen Baukosten, auch die weiter steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Zinskosten das Budget der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, jetzt im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum von Bundesbauministerin Geywitz Lösungen zu finden, die in der Praxis umsetzbar sind." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.

Müller: "Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungsbranche haben sich von der Verunsicherung (noch) nicht anstecken lassen. Für den Wirtschaftsbau wurde für den Mai noch ein Auftragsplus ausgewiesen, auch der Öffentliche Bau legte real zu. Wir hoffen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber ihrer Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Infrastruktur nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bewusst sind. Deutschland kann es sich angesichts maroder Brücken, Straßen und Schulen nicht leisten, beim Infrastrukturausbau zwei Gänge zurückzuschalten."

Das Plus im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau hätte den Einbruch im Wohnungsbau aber nicht ausgleichen können: Im gesamten Bauhauptgewerbe1 sei der Auftragseingang im Mai - im Vorjahresvergleich - preisbereinigt um 3,5 Prozent, kalenderbereinigt um 7,5 Prozent zurückgegangen. Trotz des leichten Anstiegs zum Vormonat2 von 0,5 Prozent wird für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ein Orderminus von real 0,8 Prozent ausgewiesen. Auch der Umsatz1 sei mittlerweile ins Minus gerutscht: Das Bundesamt hätte einen realen Rückgang von 0,4 Prozent gemeldet. Dies sei auch auf den Mai, mit einem Minus von 3,9 Prozent, zurückzuführen. "Hier machen sich die Lieferengpässe bemerkbar. Wenn kein Material da ist, kann auch nicht gebaut werden. Damit liegen wir jetzt in der Spanne unserer Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 von minus zwei bis null Prozent", fasst Müller die Situation zusammen.

Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. 1 Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten; 2 saison-, kalender- und preisbereinigt

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie   Pressemitteilung 25.7.2022



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Ampel will Beschaffung bei der Bundeswehr beschleunigen


Berlin: (hib/EMU) Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/2353) vorgelegt, der am späten Donnerstagabend im Plenum diskutiert werden soll.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen.

Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern.

Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem„in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.

Quelle: hib heute im Bundestag Nr.325 24.6.2022



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Der BAFA Förderkompass bringt Sie zielsicher zu Ihrem Förderprogramm


07.06.2022Der BAFA Förderkompass bringt Sie zielsicher zu Ihrem Förderprogramm

Der Förderkompass des BAFA fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Förderprogramme um, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen leisten.

Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet beispielsweise Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.

Im Bereich der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Programme beim BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Dies reicht von der Handwerksförderung, dem INVEST-Programm für Zuschüsse für Wagniskapital, der Förderung von Unternehmensberatungen bei KMUs, über die Fachkräftesicherung bis zur Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.

Sollten Sie Interesse an dem Förderkompass 2022 haben, können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular stellen.

Eine digitale Version des Förderkompass 2022 finden Sie hier.

Quelle: Newsletter Energie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 7.6.2022



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Flutkatastrophe: Rheinland-Pfalz setzt (Haushalts-)Vergaberecht für betroffene Gebiete aus


Die rhein­land-pfäl­zische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt. Damit sollen öffentliche Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden.

„Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau“, sagte Wirtschaftsministerin Schmitt.

Das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, wird zunächst bis Ende des Jahres 2021 ausgesetzt. Damit müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. So ist es denkbar, dass Angebote formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können und sogar nur ein Unternehmen angesprochen werden kann, sollten es die Umstände – wie aktuell – erfordern.

Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.

„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bereit, um Fragen der betroffenen Landkreise und Kommunen zu beantworten, wie Vergabeverfahren rechtssicher und beschleunigt durchgeführt werden können“, sagte Ministerin Schmitt.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz




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Photo Ulrich Knöll
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Dipl.Volkswirt Ulrich Knöll
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Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]
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